Kompaktwissen für die Praxis |
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Die christlichen Kirchen bilden den zweitgrößten Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland. Die besondere Stellung der christlichen Kirchen ergibt sich aus Art. 137 Weimarer Reichsverfassung, der nach Art. 140 GG Bestandteil des GG und somit unserer Verfassung ist. Die christlichen Kirchen regeln aufgrund ihres sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlich und auch kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts ihre Angelegenheiten selber. Zu diesen Angelegenheiten gehören auch die Arbeitsverhältnisse mit den kirchlichen Mitarbeitern. Werden diese privatrechtlich gestaltet, so findet auf sie das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. Aber auch in einem solchen Fall wird das Selbstbestimmungsrecht der christlichen Kirchen nicht aufgehoben. So eröffnet das staatliche Arbeitsrecht unter Berücksichtigung dieser Sonderstellung der christlichen Kirchen einen eigenen kirchlichen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse. Zugleich wird hierdurch aber auch ein nicht unerhebliches Spannungsfeld zwischen staatlichem und kirchlichem Arbeitsrecht sowohl in individualrechtlicher als auch in kollektivrechtlicher Hinsicht begründet. Das Werk vermittelt kompakt und übersichtlich einen fundierten Einblick in das Arbeitsrecht der christlichen Kirchen. Es bietet sich als Hilfsmittel sowohl für Studierende als auch für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungen an. |