
Dr. Adrian Hurst ist promovierter Volljurist und seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über langjährige Branchenerfahrung in der Personaldienstleistung.
Von 2003 bis 2008 war er Geschäftsführer des Ressorts Tarifwesen beim Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) und hat die Tarifverträge in der Zeitarbeit entscheidend mitgeprägt. Als Berater bei einem führenden Personaldienstleister konnte er sein spezielles Fachwissen in der Praxis eines internationalen Konzerns vertiefen. Seit 2010 hat er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei HURST § CONSULT, die auf das Recht der Personaldienstleistungen spezialisiert ist (www.hurst-consult.de).
Dr. Hurst ist Vertrauensanwalt des BZA, Fördermitglied im iGZ und Mitglied des Prüfungsausschusses der IHK NordWestfalen für den Ausbildungsberuf „Personaldienstleistungskaufmann/-frau“. Er leitet als geschäftsführender Gesellschafter das „Institut für Personaldienstleistungen & Recht (IPR)“.